Testung und Diagnose
Das pädagogische Testverfahren und die dazugehörigen Analysen umfassen:
- ein ausführliches Anamnesegespräch mit einem oder beiden Elternteilen
- Gespräche mit dem Kind und das Beobachten während der Übungssituationen
- Lesetests, Rechtschreib-, bzw. Rechentest, Teilleistungsschwächentest
Die Diagnose, ob ein Kind legasthen oder dyskalkul ist, kann erst dann getroffen werden, wenn die Testung ergibt, dass folgende drei Ausprägungen vorhanden
sind:
- Es besteht eine zeitweise Unaufmerksamkeit beim Schreiben, Lesen oder Rechnen, d.h. beim unmittelbaren Zusammentreffen mit Symbolen, also Buchstaben-
und/oder Zahlen. Die Aufmerksamkeit kann nicht durchgehend gehalten werden. Andere Tätigkeiten können hingegen sehr ausdauernd durchgeführt werden.
- Es liegen differenzierte Sinneswahrnehmungen vor, die nicht ausreichend für das Erlernen des Schreibens, Lesens und Rechnens geschärft sind. Durch
gengesteuerte Entwicklungsprozesse im Gehirn werden die Sinneswahrnehmungen beeinflusst. Legasthene Menschen brauchen längere Zeit, um sich mit Symbolen problemlos auseinander zu setzen. Die
Wahrnehmungen, auch Teilleistungen und Funktionen genannt, betreffen die Bereiche Optik, Akustik und Raumwahrnehmung.
- Durch die differenzierten Sinneswahrnehmungen und der daraus folgenden Unaufmerksamkeit entstehen Wahrnehmungsfehler. Fehler beim Schreiben, Lesen
und Rechnen, da die Gedanken und das gleichzeitige Handeln nicht im Einklang stehen. Meist sind beim Schreiben so genannte „leichte“ Wörter betroffen, die auch mit viel Übung nicht in das
Langzeitgedächtnis befördert werden können, um sie beim nächsten Gebrauch automatisch verfügbar zu machen.
Das Testverfahren trifft grundsätzlich keine Aussagen über:
- etwaige medizinische oder psychologische Probleme
- die Intelligenz
- Entwicklungsverzögerungen
- psychosomatische oder psychopathologische Probleme
- grob- bzw. feinmotorische Probleme
- Sprech- oder Sprachprobleme
- physische Hör- oder Sehprobleme